Was bedeutet KYC (Know Your Customer)?
Pflicht der Finanzdienstleister zur Identifikation und Plausibilisierung ihrer Kunden — abgeleitet aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Erfasst werden mindestens: Name, Geburtsdatum, Adresse, Steuer-ID, Ausweisnummer und ggf. wirtschaftlich Berechtigte. Bei Vermögensberatern zusätzlich: Eigenkapital, Finanzierungsstatus und Risikoprofil. Das CRM strukturiert KYC-Felder am Mandanten-Stammdatensatz und macht sie audit-fest.