Was bedeutet Beratungsprotokoll (FinVermV § 18)?
Dokumentationspflicht für Finanzanlagenvermittler nach § 18 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Pro Beratungsgespräch sind Anlass, persönliche Verhältnisse, Anlageziele, Risikobereitschaft und die ausgesprochene Empfehlung schriftlich zu fixieren — vor dem Geschäftsabschluss. Ein modernes Berater-CRM erzeugt versionierte Pro-Termin-Protokolle und legt sie auditierbar pro Mandant ab.