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CRM & Leads

Beratungsprotokoll (FinVermV § 18)

Begriffsdefinition aus dem Acturio Glossar

Definition

Was bedeutet Beratungsprotokoll (FinVermV § 18)?

Dokumentationspflicht für Finanzanlagenvermittler nach § 18 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Pro Beratungsgespräch sind Anlass, persönliche Verhältnisse, Anlageziele, Risikobereitschaft und die ausgesprochene Empfehlung schriftlich zu fixieren — vor dem Geschäftsabschluss. Ein modernes Berater-CRM erzeugt versionierte Pro-Termin-Protokolle und legt sie auditierbar pro Mandant ab.

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