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Pro-Tarif · ab 290 €/Monat

Fallverwaltung für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine

Jede Betreuung bringt eigene Fristen, eigene Nachweise und eigene Genehmigungen mit — Vermögensverzeichnis, Jahresbericht, Rechnungslegung, Vergütungsantrag je Abrechnungszeitraum. Der Überblick liegt in Ordnern, Kalendern und im Kopf, und er hält genau so lange, bis das Betreuungsgericht nachfragt. Eine Akte je betreuter Person, aus der Fristen, Nachweise und Abrechnung von selbst entstehen: Termine und Berichte hängen am Bestelldatum, genehmigungspflichtige Geschäfte werden erkannt, und der Vergütungsantrag zieht seine Zahlen aus dem, was ohnehin dokumentiert wurde.

Warum gerade hier

Warum Fallverwaltung gerade für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine?

Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine stehen vor anderen Herausforderungen als Großkonzerne oder Solo-Gründer — gerade, wenn sie aus der Berufsbetreuung oder Finanz- bzw. Vermögensberatung kommen. Deshalb konfigurieren wir Fälle speziell für Ihre Situation.

Vergütung und Aufwendungsersatz erlöschen 15 Monate nach ihrer Entstehung, wenn sie nicht gerichtlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 3 VBVG). Eine versäumte Frist ist kein Mahnwesen — der Anspruch ist weg.

Abgerechnet wird nach Ablauf von jeweils drei Monaten (§ 14 Abs. 1 VBVG), und der Abrechnungszeitraum läuft ab dem Bestelltag, nicht ab Monatsanfang. Bei 40 Betreuungen sind das 40 verschobene Quartale, die kein Kalender von allein kennt.

Das Vermögensverzeichnis (§ 1835 BGB) und die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte (§§ 1850, 1854 BGB) sind der Teil der Arbeit, der im Zweifel geprüft wird. Was dort fehlt, fehlt Jahre später in einer Akte, an die sich niemand mehr erinnert.

Funktionen

Die wichtigsten Fälle-Funktionen für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine

Nicht jede Funktion ist für jeden relevant. Bei Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine haben sich diese sechs Bausteine in der Praxis als kritisch erwiesen — sie fließen standardmäßig in jedes Pro-Setup ein.

1

Betreuungsakte je betreuter Person: Beschluss, Wirkungskreise, Wohnform, Vermögensstatus und der Bestelltag, aus dem alle Fristen abgeleitet werden

2

Fristenkalender, der Berichte und Abrechnungszeiträume aus dem Bestelldatum erzeugt statt aus einem Kalendermonat

3

Vergütungsabrechnung nach Fallpauschalen (Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG) mit Wohnform und Vermögensstatus je Zeitraum

4

Genehmigungs-Assistent, der ein Rechtsgeschäft gegen §§ 1850 und 1854 BGB prüft, bevor es abgeschlossen wird

5

Vermögensverzeichnis und laufende Rechnungslegung aus den erfassten Konten und Belegen

6

Dokumentenablage je Betreuung mit Versionen, damit eine Prüfung Jahre später denselben Stand sieht

Pro-Paket

Fallverwaltung für Berufsbetreuung

Speziell kalkuliert für die Größe und den Bedarf von Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine. Keine Features, die Sie nicht brauchen — kein Paket, das über Ihr Budget hinausgeht.

ab 290 €/Monat

zzgl. einmalige Einrichtung · monatlich kündbar

  • Betreuungsakte je betreuter Person: Beschluss, Wirkungskreise, Wohnform, Vermögensstatus und der Bestelltag, aus dem alle Fristen abgeleitet werden
  • Fristenkalender, der Berichte und Abrechnungszeiträume aus dem Bestelldatum erzeugt statt aus einem Kalendermonat
  • Vergütungsabrechnung nach Fallpauschalen (Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG) mit Wohnform und Vermögensstatus je Zeitraum
  • Genehmigungs-Assistent, der ein Rechtsgeschäft gegen §§ 1850 und 1854 BGB prüft, bevor es abgeschlossen wird
„Der Fristenkalender rechnet ab dem Bestelltag. Das klingt nach einer Kleinigkeit und war bei uns der Unterschied zwischen zwei Abenden Abrechnung im Quartal und keinem."

Platzhalter — noch keine Freigabe

Berufsbetreuerin, 34 Betreuungen

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine zu Fälle

Das hören wir in Erstgesprächen mit Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine — egal ob aus Berufsbetreuung, Finanz- oder Vermögensberatung — am häufigsten.

Rechnet das System die Abrechnungszeiträume wirklich ab dem Bestelltag?

Ja, und das ist der Punkt. § 14 Abs. 1 VBVG erlaubt die Geltendmachung nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum — gerechnet ab der Bestellung, nicht ab dem Ersten des Monats. Bei einer Bestellung am 15. Januar endet der erste Zeitraum am 14. April. Jede Betreuung hat damit ihren eigenen Rhythmus, und genau den bildet der Fristenkalender ab.

Was passiert mit der 15-Monats-Frist, wenn das Gericht eine andere Frist setzt?

Sie wird übernommen. § 15 Abs. 3 VBVG verweist auf § 1877 Abs. 5 BGB, und danach kann das Betreuungsgericht eine kürzere oder längere Frist bestimmen und sie auf Antrag verlängern. Die gesetzlichen 15 Monate sind die Voreinstellung, nicht die einzige Möglichkeit — die gerichtlich gesetzte Frist lässt sich je Betreuung hinterlegen.

Ersetzt das die Prüfung durch das Betreuungsgericht?

Nein, und es soll auch nicht. Es sorgt dafür, dass die Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind, wenn geprüft wird: wer wann was entschieden hat, welche Belege dazugehören und in welchem Stand ein Dokument eingereicht wurde. Die rechtliche Bewertung bleibt beim Gericht und bei Ihnen.

Wir sind ein Verein mit mehreren Vereinsbetreuer:innen — funktioniert das im Team?

Ja. Betreuungen werden Personen zugeordnet, Vertretung ist vorgesehen, und der Fristenüberblick existiert je Betreuer:in und für den Verein insgesamt. Bei Wechsel oder Entlassung nach § 1868 BGB bleibt die Akte vollständig — die Historie hängt an der betreuten Person, nicht an der Person, die sie gerade führt.

Weitere Lösungen

Weitere Lösungen für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine

Neben Fallverwaltung automatisieren wir für Berufsbetreuer:innen und Betreuungsvereine typischerweise diese Bereiche.

Berufsbetreuung · Fälle

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