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Vergütungsantrag: Fristenrechner

Der letzte Tag, an dem Sie für jeden Abrechnungszeitraum noch einreichen können. Vergütung und Aufwendungsersatz erlöschen 15 Monate nach ihrer Entstehung, wenn sie nicht gerichtlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 3 VBVG). Abgerechnet wird nach Ablauf von jeweils drei Monaten (§ 14 Abs. 1 VBVG). Geben Sie den Beginn der Betreuung ein — der Rechner listet jeden Abrechnungszeitraum mit seinem letzten Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF. Speziell für regulierte Beratungs- und Betreuungsberufe.

Der letzte Tag, an dem Sie für jeden Abrechnungszeitraum noch einreichen können.

Vergütungsantrag: Fristenrechner

Vergütung und Aufwendungsersatz erlöschen 15 Monate nach ihrer Entstehung, wenn sie nicht gerichtlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 3 VBVG). Abgerechnet wird nach Ablauf von jeweils drei Monaten (§ 14 Abs. 1 VBVG). Geben Sie den Beginn der Betreuung ein — der Rechner listet jeden Abrechnungszeitraum mit seinem letzten Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF.

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Die Abrechnungszeiträume laufen ab diesem Tag, nicht ab Monatsanfang.

Leer lassen für heute. Nützlich, um eine Frist zu einem späteren Termin zu prüfen.

Nur ausfüllen, wenn Ihr Betreuungsgericht nach § 1877 Abs. 5 BGB eine kürzere oder längere Frist bestimmt hat.

Häufige Fragen zum Vergütungsantrag: Fristenrechner

Welche Frist ist die gefährliche?

Die Erlöschensfrist aus § 15 VBVG. Sie führt nicht dazu, dass später gezahlt wird — der Anspruch ist weg. Das ist der Unterschied zu einer bloßen Bearbeitungsverzögerung und der Grund, warum diese Frist eigene Aufmerksamkeit verdient.

Ab wann läuft die Frist?

Ab dem Ende des Abrechnungszeitraums, für den Sie die Vergütung verlangen — nicht ab dem Tag Ihrer Bestellung. Welcher Zeitraum das ist, regelt § 14 VBVG.

Was tun, wenn ein Zeitraum bereits abgelaufen ist?

Der Rechner weist ihn aus. Eine erloschene Forderung lässt sich nicht nachholen. Sinnvoll ist dann, die übrigen Zeiträume sofort zu ordnen und die Abrechnung auf einen festen Turnus umzustellen, damit es kein zweites Mal passiert.

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