Aufwandspauschale: Rechner für ehrenamtliche Betreuer
Was Ihnen je Betreuungsjahr zusteht — und bis wann Sie es geltend machen müssen. Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung, sondern eine jährliche Aufwandspauschale: das 18fache des Höchstsatzes nach § 22 JVEG (25 €), also 450 € je Betreuungsjahr (§ 1878 Abs. 1 BGB). Sie wird jährlich gezahlt, erstmals ein Jahr nach der Bestellung, und bei Beendigung des Amtes anteilig nach den Monaten des laufenden Betreuungsjahres — ein angefangener Monat gilt als voller Monat (§ 1878 Abs. 3 BGB). Der Anspruch erlischt sechs Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 1878 Abs. 4 BGB), nicht nach den 15 Monaten, die für die Vergütung des beruflichen Betreuers gelten. Der Rechner listet jedes Betreuungsjahr mit Betrag, Entstehung und letztem Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF. Speziell für regulierte Beratungs- und Betreuungsberufe.
Aufwandspauschale: Rechner für ehrenamtliche Betreuer
Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung, sondern eine jährliche Aufwandspauschale: das 18fache des Höchstsatzes nach § 22 JVEG (25 €), also 450 € je Betreuungsjahr (§ 1878 Abs. 1 BGB). Sie wird jährlich gezahlt, erstmals ein Jahr nach der Bestellung, und bei Beendigung des Amtes anteilig nach den Monaten des laufenden Betreuungsjahres — ein angefangener Monat gilt als voller Monat (§ 1878 Abs. 3 BGB). Der Anspruch erlischt sechs Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 1878 Abs. 4 BGB), nicht nach den 15 Monaten, die für die Vergütung des beruflichen Betreuers gelten. Der Rechner listet jedes Betreuungsjahr mit Betrag, Entstehung und letztem Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF.
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Kostenlos startenHäufige Fragen zum Aufwandspauschale: Rechner für ehrenamtliche Betreuer
Wer bekommt die Aufwandspauschale überhaupt?
Ehrenamtliche Betreuer. Sie ist in § 1878 BGB geregelt und tritt an die Stelle des Einzelnachweises: statt jede Briefmarke zu belegen, wird ein Jahresbetrag gezahlt.
Was passiert, wenn die Betreuung mitten im Jahr beginnt?
Dann wird anteilig gerechnet. Deshalb fragt der Rechner nach dem Beginn — ein voller Jahresbetrag für eine im November eingerichtete Betreuung wäre falsch angesetzt.
Kann man statt der Pauschale die tatsächlichen Aufwendungen abrechnen?
Das ist die Alternative, die § 1877 BGB eröffnet, und sie lohnt sich nur bei ungewöhnlich hohen Auslagen. Wer sie wählt, muss jeden Posten belegen — die Pauschale existiert genau, um diesen Aufwand zu ersparen.
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