Aufwandspauschale: Rechner für ehrenamtliche Betreuer in Schwabmünchen
Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung, sondern eine jährliche Aufwandspauschale: das 18fache des Höchstsatzes nach § 22 JVEG (25 €), also 450 € je Betreuungsjahr (§ 1878 Abs. 1 BGB). Sie wird jährlich gezahlt, erstmals ein Jahr nach der Bestellung, und bei Beendigung des Amtes anteilig nach den Monaten des laufenden Betreuungsjahres — ein angefangener Monat gilt als voller Monat (§ 1878 Abs. 3 BGB). Der Anspruch erlischt sechs Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 1878 Abs. 4 BGB), nicht nach den 15 Monaten, die für die Vergütung des beruflichen Betreuers gelten. Der Rechner listet jedes Betreuungsjahr mit Betrag, Entstehung und letztem Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF. Speziell für Schwabmünchen und Umgebung. Ergebnis als PDF direkt per E-Mail — DSGVO-konform.
Aufwandspauschale: Rechner für ehrenamtliche Betreuer — speziell für Schwabmünchen
Ehrenamtliche Betreuer erhalten keine Vergütung, sondern eine jährliche Aufwandspauschale: das 18fache des Höchstsatzes nach § 22 JVEG (25 €), also 450 € je Betreuungsjahr (§ 1878 Abs. 1 BGB). Sie wird jährlich gezahlt, erstmals ein Jahr nach der Bestellung, und bei Beendigung des Amtes anteilig nach den Monaten des laufenden Betreuungsjahres — ein angefangener Monat gilt als voller Monat (§ 1878 Abs. 3 BGB). Der Anspruch erlischt sechs Monate nach Ablauf des Jahres, in dem er entstanden ist (§ 1878 Abs. 4 BGB), nicht nach den 15 Monaten, die für die Vergütung des beruflichen Betreuers gelten. Der Rechner listet jedes Betreuungsjahr mit Betrag, Entstehung und letztem Einreichungstag. Kostenlos, Ergebnis als PDF.
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