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Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine der wichtigsten Sozialleistungen für betreute Personen. Als rechtlicher Betreuer tragen Sie im Rahmen der Vermögenssorge die Verantwortung, berechtigte Ansprüche Ihrer Betreuten geltend zu machen. Dieser Praxisleitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Grundsicherung erfolgreich beantragen und welche Besonderheiten Sie im Betreuungskontext beachten müssen.
Die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Für Betreuer ist diese Leistung besonders relevant, da viele Betreute – etwa nach schweren Erkrankungen, bei Behinderung oder im hohen Alter – auf diese Unterstützung angewiesen sind.
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie systematisch prüfen, ob Ihre betreute Person die Voraussetzungen erfüllt. Die Grundsicherung kommt für zwei Personengruppen in Betracht:
Praxistipp: Bei Betreuten, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, wird die volle Erwerbsminderung in der Regel vermutet. Ein separater Nachweis ist dann nicht erforderlich.
Die korrekte Berechnung des anrechenbaren Einkommens und Vermögens ist entscheidend für den Erfolg des Antrags. Als Betreuer müssen Sie hier besonders sorgfältig vorgehen.
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert:
Nicht das gesamte Einkommen wird angerechnet. Wichtige Freibeträge sind:
Seit der Reform 2023 gilt ein erhöhter Vermögensschonbetrag:
Wichtig für die Betreuungsdokumentation: Erstellen Sie eine vollständige Vermögensübersicht mit Stichtag. Diese benötigen Sie nicht nur für den Antrag, sondern auch für Ihre Berichte an das Betreuungsgericht.
Die Grundsicherung deckt den notwendigen Lebensunterhalt. Dieser setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Betrag 2024 |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 Euro |
| Stufe 2 | Paare je Partner | 506 Euro |
| Stufe 3 | Erwachsene im Haushalt anderer | 451 Euro |
Neben dem Regelbedarf werden weitere Kosten übernommen:
Herr Müller (72 Jahre, alleinstehend, Miete 450 Euro warm, Altersrente 680 Euro):
Ein strukturiertes Vorgehen spart Zeit und vermeidet Rückfragen. Nutzen Sie diese Checkliste für Ihre Betreuungspraxis:
Zuständig ist das Sozialamt am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten. Bei Heimbewohnern ist dies der Ort des Heims. Beachten Sie: Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, potentiell Berechtigte auf die Grundsicherung hinzuweisen.
Die Anträge erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt oder online auf den Webseiten der Kommunen. Viele Bundesländer bieten standardisierte Formulare an.
Folgende Dokumente werden typischerweise benötigt:
Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen. Reichen Sie den Antrag persönlich ein oder senden Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein.
Praxistipp: Fertigen Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen an und dokumentieren Sie das Einreichungsdatum. In Ihrer digitalen Betreuungsakte sollten Sie einen separaten Vorgang für Sozialleistungsanträge anlegen.
Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig auf:
Viele Betreute leben in stationären Einrichtungen. Hier gelten spezielle Regelungen:
Bei vollstationärer Unterbringung umfasst die Grundsicherung:
Häufig werden Grundsicherung und Hilfe zur Pflege parallel beantragt. Die Zuständigkeit liegt beim gleichen Sozialamt, jedoch in unterschiedlichen Sachgebieten. Koordinieren Sie beide Anträge.
Wichtig: Die Kosten der Unterkunft in Einrichtungen sind oft höher als die Pflegeversicherung deckt. Die Differenz (sog. Eigenanteil) kann durch Grundsicherung und ergänzende Hilfe zur Pflege gedeckt werden.
Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Als Betreuer müssen Sie rechtzeitig an die Weiterbewilligung denken:
Nutzen Sie eine automatische Fristenüberwachung in Ihrer Betreuungssoftware, um keine Weiterbewilligungsfrist zu verpassen. Bei Acturio können Sie wiederkehrende Fristen einrichten, die Sie rechtzeitig erinnern.
Nicht jeder Bescheid ist korrekt. Prüfen Sie kritisch und scheuen Sie sich nicht, Widerspruch einzulegen:
Praxistipp: Legen Sie im Zweifel fristwahrend Widerspruch ein und begründen Sie später. Die Begründung erfordert oft Recherche und Rücksprache mit dem Betreuten oder Angehörigen.
Die Grundsicherung steht in einem komplexen Verhältnis zu anderen Leistungen. Prüfen Sie stets:
Eine sorgfältige Dokumentation ist nicht nur für die laufende Betreuung wichtig, sondern auch für Ihre Berichte an das Betreuungsgericht:
Im Jahresbericht an das Betreuungsgericht sollten Sie die Sozialleistungen im Rahmen der Vermögenssorge darstellen:
Als Berufsbetreuer betreuen Sie oft zahlreiche Personen mit Grundsicherungsanspruch. Diese Tipps helfen Ihnen, den Überblick zu behalten:
Erstellen Sie standardisierte Checklisten für:
Moderne Betreuungssoftware wie Acturio unterstützt Sie bei:
Pflegen Sie gute Kontakte zu:
Die Beantragung und Verwaltung von Grundsicherungsleistungen gehört zu den Kernaufgaben im Bereich der Vermögenssorge. Mit dem richtigen Wissen und einer strukturierten Vorgehensweise können Sie sicherstellen, dass Ihre Betreuten alle ihnen zustehenden Leistungen erhalten.
Nutzen Sie digitale Werkzeuge zur Fristenverwaltung und Dokumentation, um bei mehreren Betreuungen den Überblick zu behalten. Eine gute Dokumentation erleichtert nicht nur Ihre tägliche Arbeit, sondern auch die Kommunikation mit dem Betreuungsgericht und die Übergabe bei einem eventuellen Betreuerwechsel.
Sie möchten Ihre Betreuungsarbeit effizienter gestalten? Entdecken Sie, wie Acturio Sie bei der Verwaltung von Sozialleistungsanträgen, der Fristenüberwachung und der Dokumentation unterstützen kann.
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