Unsere Partner & Technologie
Meta
Official Partner
Twilio
Official Partner
WhatsApp Business
API Integration
OpenAI
KI-Technologie
Vercel
Hosting Platform
Next.js
Web-Framework
AWS Frankfurt
eu-central-1
DSGVO-konform
Made in Germany
Entwickelt & gehostet in DE
Claude
KI-Assistent
EU-Server
Hosting in der EU
Meta
Official Partner
Twilio
Official Partner
WhatsApp Business
API Integration
OpenAI
KI-Technologie
Vercel
Hosting Platform
Next.js
Web-Framework
AWS Frankfurt
eu-central-1
DSGVO-konform
Made in Germany
Entwickelt & gehostet in DE
Claude
KI-Assistent
EU-Server
Hosting in der EU
Kostenlose Immobilien-Tools
Immobilie bewerten, Rendite berechnen — Ergebnis als PDF per E-Mail
Das Bürgergeld hat zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst und stellt für viele betreute Personen eine zentrale Existenzsicherung dar. Als rechtlicher Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge gehört die Beantragung und Verwaltung von Sozialleistungen zu Ihren wichtigsten Aufgaben. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie Bürgergeld-Anträge für Ihre Betreuten erfolgreich stellen und typische Fallstricke vermeiden.
Die korrekte Beantragung von Bürgergeld erfordert fundiertes Wissen über die aktuellen Regelbedarfe, Mehrbedarfe und Sonderleistungen. Gleichzeitig müssen Sie die besonderen Bedürfnisse Ihrer Betreuten berücksichtigen – etwa bei psychischen Erkrankungen, körperlichen Einschränkungen oder komplexen Wohnsituationen.
Damit Ihre betreute Person Bürgergeld erhalten kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bei betreuten Personen ist die Prüfung der Erwerbsfähigkeit oft komplex. Viele Betreute leiden unter psychischen Erkrankungen oder kognitiven Einschränkungen, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Wichtig: Auch wenn jemand unter Betreuung steht, bedeutet das nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit. Die Einschätzung erfolgt durch den ärztlichen Dienst des Jobcenters.
Praxistipp: Legen Sie dem Antrag aktuelle ärztliche Unterlagen bei, die die gesundheitliche Situation Ihrer betreuten Person dokumentieren. Dies beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet unnötige Nachforderungen.
Die Bürgergeld-Regelsätze werden jährlich angepasst. Für Ihre Berechnungen gelten aktuell folgende Werte:
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Was als "angemessen" gilt, variiert je nach Kommune und wird durch die örtlichen Richtlinien bestimmt.
Zuständig ist das Jobcenter am Wohnort der betreuten Person. Bei Umzügen in eine stationäre Einrichtung kann sich die Zuständigkeit ändern – prüfen Sie dies frühzeitig.
Die Antragsformulare erhalten Sie:
Der Hauptantrag (HA) muss von weiteren Anlagen begleitet werden, darunter:
Eine vollständige Antragstellung beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten:
Der Antrag kann eingereicht werden:
Wichtig: Das Bürgergeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend. Bei erkennbarer Hilfebedürftigkeit sollten Sie daher unverzüglich einen formlosen Antrag stellen, um den Leistungsbeginn zu sichern.
Viele betreute Personen haben Anspruch auf Mehrbedarfe, die über den Regelsatz hinausgehen. Diese werden oft übersehen:
Betreute mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" oder "aG" erhalten einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes. Bei Regelbedarfsstufe 1 sind das aktuell rund 96 Euro monatlich.
Bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Niereninsuffizienz, Morbus Crohn, HIV-Infektion) kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Wird das Warmwasser nicht zentral, sondern über einen Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt, besteht Anspruch auf einen pauschalen Mehrbedarf.
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung wird ein Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes gewährt.
Neben den laufenden Leistungen können Ihre Betreuten Anspruch auf einmalige Leistungen haben:
Praxistipp: Führen Sie eine Checkliste für jeden Betreuten, in der Sie prüfen, welche Mehrbedarfe und Einmalleistungen in Frage kommen. So stellen Sie sicher, dass keine Ansprüche verloren gehen.
Das Bürgergeld bietet im Vergleich zum früheren Hartz IV deutlich höhere Vermögensfreigrenzen:
In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Karenzzeit mit besonders günstigen Regelungen:
Nach Ablauf der Karenzzeit gelten reduzierte Schonvermögen:
Leben Ihre Betreuten in einem Pflegeheim oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, ist die Zuständigkeit oft nicht das Jobcenter, sondern der Sozialhilfeträger nach SGB XII. Prüfen Sie die Erwerbsfähigkeit und den Einrichtungstyp sorgfältig.
Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das dort erzielte Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet, allerdings mit günstigen Freibeträgen:
Beziehen Ihre Betreuten eine Erwerbsminderungsrente, die unter dem Existenzminimum liegt, kann ergänzendes Bürgergeld beantragt werden. Auch hier gelten die regulären Freibeträge für Erwerbseinkommen nicht – Renteneinkommen wird voll angerechnet (abzüglich der Versicherungspauschale von 30 Euro).
Bescheide des Jobcenters sind häufig fehlerhaft. Als Betreuer sollten Sie jeden Bescheid sorgfältig prüfen:
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Auch ein zunächst unbegründeter Widerspruch wahrt die Frist – die Begründung kann nachgereicht werden.
Wird der Widerspruch abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Das Verfahren ist für Leistungsberechtigte kostenfrei. Prüfen Sie, ob die Erfolgsaussichten eine Klage rechtfertigen oder ob Beratungshilfe in Anspruch genommen werden sollte.
Die Verwaltung von Sozialleistungsansprüchen für mehrere Betreute kann schnell unübersichtlich werden. Moderne Betreuungssoftware unterstützt Sie dabei:
Mit einer digitalen Betreuungsakte behalten Sie den Überblick über alle laufenden Sozialleistungen und können bei Prüfungen durch das Betreuungsgericht schnell alle relevanten Unterlagen vorlegen.
Nutzen Sie diese Checkliste für jeden neuen Bürgergeld-Antrag:
Die Beantragung und Verwaltung von Bürgergeld für betreute Personen erfordert Sorgfalt und Fachwissen. Als rechtlicher Betreuer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Betreuten alle ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Mit einer strukturierten Vorgehensweise, vollständigen Unterlagen und dem Wissen um Mehrbedarfe und Sonderleistungen stellen Sie sicher, dass keine Ansprüche verloren gehen.
Nutzen Sie digitale Hilfsmittel zur Fristenverwaltung und Dokumentation, um auch bei vielen Betreuungen den Überblick zu behalten. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die bestmögliche Unterstützung Ihrer Betreuten bei der Sicherung ihrer Existenzgrundlage.
Entdecken Sie alles zu Sozialleistungen in der rechtlichen Betreuung. Praxisnahe Tipps für Berufsbetreuer zur Antragstellung, Leistungsarten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Mehr erfahren →
Grundsicherung im Alter für Betreute beantragen: Voraussetzungen, Antragsverfahren & Berechnungsbeispiele. Jetzt Praxistipps für Betreuer entdecken!