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Immobilien

Ortsübliche Vergleichsmiete

Begriffsdefinition aus dem Acturio Glossar

Definition

Was bedeutet Ortsübliche Vergleichsmiete?

Die durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde. Basis für Mietspiegel und zulässige Mieterhöhungen. Berücksichtigt Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr.

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