Immobilien

MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)

Definition

Die Verordnung zum Schutz von Käufern bei Bauträgerverträgen. Regelt Zahlungsplan nach Baufortschritt und Sicherheiten. Käufer zahlt nur für bereits erbrachte Bauleistungen.

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Savas Akaygün

Savas Akaygün

Geschäftsführer

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