Immobilien

ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

Definition

Die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien. Regelt Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren. Bindend für Gutachterausschüsse und öffentliche Bewertungen.

Savas Akaygün

Savas Akaygün

Geschäftsführer

Automatisierung in der Praxis

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