Immobilien

GRZ (Grundflächenzahl)

Definition

Der Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 = 40% dürfen bebaut werden. Im Bebauungsplan oder nach BauNVO festgelegt.

Savas Akaygün

Savas Akaygün

Geschäftsführer

Automatisierung in der Praxis

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