Immobilien

Gemeinschaftseigentum

Definition

Gebäudeteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizungsanlage. Instandhaltung und Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich durch die WEG.

Savas Akaygün

Savas Akaygün

Geschäftsführer

Automatisierung in der Praxis

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