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Immobilien

Eigenbedarfskündigung

Begriffsdefinition aus dem Acturio Glossar

Definition

Was bedeutet Eigenbedarfskündigung?

Die Kündigung durch den Vermieter zur Eigennutzung. Strenge Voraussetzungen: konkret benannte Person, nachvollziehbarer Bedarf. Missbrauch ist strafbar.

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