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Die Geldanlage für Betreute gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben in der Vermögenssorge. Als Betreuer tragen Sie die Verantwortung, das Vermögen Ihrer Betreuten nicht nur zu erhalten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll anzulegen. Dabei müssen Sie stets die rechtlichen Rahmenbedingungen des BGB beachten und die individuellen Bedürfnisse der betreuten Person berücksichtigen.
Der Gesetzgeber hat in § 1838 BGB klare Vorgaben für die Vermögensanlage formuliert: Das Geld des Betreuten soll grundsätzlich mündelsicher angelegt werden. Doch was bedeutet das konkret in der Praxis, und welche Spielräume haben Sie als Betreuer?
Der Begriff der Mündelsicherheit stammt aus dem Vormundschaftsrecht und beschreibt Anlageformen, die als besonders sicher gelten. Nach § 1841 BGB sind folgende Anlageformen grundsätzlich mündelsicher:
Diese Anlageformen bieten zwar maximale Sicherheit, werfen jedoch in Niedrigzinsphasen kaum Rendite ab. Als Betreuer stehen Sie vor der Herausforderung, zwischen Sicherheit und Werterhalt abzuwägen.
Ein häufig übersehenes Problem: Wenn das Vermögen auf einem Girokonto oder Sparbuch liegt und die Zinsen unter der Inflationsrate bleiben, verliert das Vermögen real an Wert. Sie müssen als Betreuer also abwägen, ob eine vermeintlich "sichere" Anlage auf dem Tagesgeldkonto nicht langfristig zu einem Vermögensverlust führt.
Nicht alle Anlageentscheidungen können Sie als Betreuer eigenständig treffen. Bestimmte Geschäfte erfordern die Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 1848 BGB:
Für eine Genehmigung müssen Sie dem Betreuungsgericht darlegen:
Ein gut begründeter Antrag erhöht die Chancen auf Genehmigung erheblich. Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen sorgfältig.
Je nach Vermögenssituation und Bedürfnissen des Betreuten bieten sich unterschiedliche Strategien an:
Diese konservative Strategie eignet sich für Betreute mit überschaubarem Vermögen:
Vorteil: Keine Genehmigung erforderlich, maximale Sicherheit. Nachteil: Geringe Rendite, möglicher realer Wertverlust durch Inflation.
Für größere Vermögen kann ein diversifiziertes Portfolio sinnvoll sein:
Diese Mischung bietet ein besseres Rendite-Risiko-Verhältnis bei überschaubarem Risiko.
Bei Vermögen über 200.000 Euro sollten Sie professionelle Beratung hinzuziehen:
Erhält Ihr Betreuter eine Erbschaft, müssen Sie zeitnah entscheiden, wie das zusätzliche Vermögen angelegt wird. Beachten Sie dabei:
Bei größeren Erbschaften empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Betreuungsgericht, auch wenn formal keine Genehmigung erforderlich ist.
Besitzt der Betreute bereits eine Immobilie, stellen sich besondere Fragen:
Der Erwerb von Immobilien als Kapitalanlage ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und wird vom Betreuungsgericht kritisch geprüft.
Vor jeder Anlageentscheidung müssen Sie prüfen, ob der Betreute Schulden hat. Grundsatz: Schuldenabbau vor Vermögensaufbau. Hohe Dispozinsen oder Konsumentenkredite sollten vorrangig getilgt werden, bevor freies Vermögen angelegt wird.
Als Betreuer müssen Sie alle Anlageentscheidungen sorgfältig dokumentieren. Eine moderne Betreuungssoftware wie acturio unterstützt Sie dabei erheblich:
Für jede Anlageentscheidung sollten Sie festhalten:
Aus der Praxis kennen wir typische Fehler, die Sie vermeiden sollten:
Viele Betreuer scheuen Anlageentscheidungen und belassen das gesamte Vermögen auf dem Girokonto. Das führt langfristig zu realem Wertverlust und kann bei größeren Vermögen sogar als Pflichtverletzung gewertet werden.
Geschlossene Fonds, Zertifikate oder Derivate sind für Betreute grundsätzlich ungeeignet. Auch wenn ein Bankberater diese empfiehlt – als Betreuer haften Sie für Verluste.
Bei größeren Vermögen müssen Sie die Einlagensicherungsgrenzen (100.000 Euro pro Bank) beachten. Verteilen Sie das Vermögen auf mehrere Institute.
Anlageentscheidungen sind keine Einmalaufgabe. Mindestens jährlich sollten Sie prüfen, ob die gewählte Strategie noch passt.
Auch bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit hat der Betreute ein Recht auf Mitsprache. Beziehen Sie seine Wünsche ein, soweit möglich.
Seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 steht die Selbstbestimmung des Betreuten noch stärker im Fokus. Bei Anlageentscheidungen bedeutet das:
Hat der Betreute früher selbst Aktien gehandelt und äußert den Wunsch, dies fortzusetzen, sollten Sie dem im Rahmen des Vertretbaren nachkommen.
Die Zusammenarbeit mit Finanzinstituten erfordert besonderes Geschick:
Klären Sie mit der Bank, welche Vollmachten für welche Geschäfte erforderlich sind. Manche Banken verlangen für Wertpapiergeschäfte zusätzliche Unterlagen oder eine ausdrückliche Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Eine professionelle Betreuungssoftware erleichtert die Vermögensverwaltung erheblich:
acturio bietet all diese Funktionen und unterstützt Sie dabei, Ihre Dokumentationspflichten effizient zu erfüllen.
Die Geldanlage für Betreute erfordert Sorgfalt, Fachwissen und eine gute Dokumentation. Beachten Sie folgende Kernpunkte:
Mit der richtigen Strategie und digitaler Unterstützung meistern Sie auch diese anspruchsvolle Aufgabe der Vermögenssorge professionell und rechtssicher.
Erfahren Sie, wie Sie als Betreuer ein korrektes Vermögensverzeichnis erstellen und führen. Praktische Tipps, Fristen und Mustervorlagen für die Praxis.
Praxisleitfaden für Berufsbetreuer: Vermögenssorge-Pflichten, Risikomanagement & digitale Lösungen. DSGVO-konform mit acturio effizient arbeiten – jetzt informieren!
Erfahren Sie, wie Sie Bankkonten für Betreute rechtssicher verwalten. Praktische Tipps zu Kontoeröffnung, Zahlungsverkehr und Dokumentation für Betreuer.